Wappen

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Keyword: Wappen

Links: Schild, Rüstung, Persona, Abwehr

Definition: Das Wappen (auch: sich wappnen) ist seit dem 12. Jh ein Teil der ritterlichen Bewaffnung mit der doppelten Bedeutung von Kampfgerät und Erkennungszeichen.

Information: Als Kampfgerät dient es der Abwehr feindlicher Waffen und dem Schutz vor ihnen. Als Erkennungszeichen repräsentiert es eine Person, sobald der Wappenschild mit den selbst angenommenen oder von staatlicher Obrigkeit verliehenen Farben und Zeichen bemalt ist. Dann kann der Wappenkundige, der Herold, mit seinem Wissen, der Heraldik, diese Zeichen und Farben erkennen, so dass ihr Träger, der als Person in seiner Rüstung nicht zu erkennen ist, anhand des Wappens als Freund oder Feind zuzuordnen ist.

Das Wappen steht immer für jemanden, der etwas zu verteidigen hat. Soziologisch war das früher vor allem der Adel, die wappentragende Schicht, der das Recht Wappen zu tragen, vorbehalten war. Später haben Bürgerliche, Kommunen, Staaten, Körperschaften und Institutionen sich Wappen zugelegt, meist indem sie gegen Gebühr das Recht dazu erwarben. Heute nimmt man ein Wappen an, indem man sich in die Wappenrolle eintragen lässt.

Interpretation: Als Symbol korreliert das Wappen zu den beiden analytischen Psychotherapiekonzepten der Abwehr und der Persona. Abgewehrt werden Informationen aus der äußeren Welt, aus interpersonellen oder psychosozialen Situationen, die nicht kompatibel sind mit Werthaltungen, Ich-Ideal oder anderen seelischen Inhalten einer Person. Insofern symbolisiert das Wappen eine bewusste oder unbewusste Abwehr, eine Schutz- und Bewältigungsstrategie im Dienste der Selbstregulation, die gegen drohende seelische Verletzungen, die von außen kommen, eingesetzt wird.

Das Konzept der Persona beschreibt die nach außen gerichtete Selbstdarstellung einer Person. Das Wappen zeigt voller Stolz, wer man ist. Es symbolisiert die Zugehörigkeit zu einer Schicht oder einer kollektiven Gruppierung, ähnlich wie heute z. B. das Praxisschild des Arztes oder bestimmte Titel, die - wie das Wappen – nach erworbenen Verdiensten von der Obrigkeit verliehen wurden.

Literatur: Standard

Autor: Friedemann, Monika